Ein Vorfall in einem Hotel im Salzburger Pongau sorgt derzeit österreichweit für Diskussionen. Zwei Schwestern aus Oberösterreich werfen einem Hotel Diskriminierung vor, nachdem ihnen der Zugang zum Pool wegen ihrer Burkinis verweigert wurde. Der Fall wird inzwischen vor dem Salzburger
Ein Vorfall in einem Hotel im Salzburger Pongau sorgt derzeit österreichweit für Diskussionen. Zwei Schwestern aus Oberösterreich werfen einem Hotel Diskriminierung vor, nachdem ihnen der Zugang zum Pool wegen ihrer Burkinis verweigert wurde. Der Fall wird inzwischen vor dem Salzburger Landesverwaltungsgericht verhandelt.
Streit begann bereits an der Rezeption
Laut österreichischen Medien wollten die beiden Frauen ihren Wellnessurlaub wie geplant mit einem Besuch im Hotelpool beginnen. Doch bereits beim Check-in soll eine Rezeptionistin erklärt haben, dass Burkinis im Poolbereich nicht erlaubt seien. Auch ein anschließendes Telefonat mit der Hotelbetreiberin änderte nichts an der Entscheidung.
Die Schwestern erklärten vor Gericht, sie hätten sich durch Aussagen wie „Hier in Österreich hätten wir uns anzupassen“ oder „Mit dem Burkini könnten wir in Saudi-Arabien schwimmen gehen“ diskriminiert gefühlt. Das Hotel weist die Vorwürfe zurück und begründet das Verbot mit Hygiene-Bedenken.
Hotel verweist auf Hygiene
Vor Gericht erklärte die Hotelbetreiberin, lange Badebekleidung könne die Wasserhygiene beeinträchtigen und potenziell Bakterien übertragen. Wissenschaftliche Nachweise dafür habe sie allerdings nicht vorgelegt. Gleichzeitig wurde bekannt, dass es im Hotel keine offizielle Badeordnung mit ausdrücklichem Burkini-Verbot gibt.
Die beiden Frauen widersprechen den Hygiene-Argumenten deutlich. Laut ihrer Darstellung bestehen moderne Burkinis aus denselben Materialien wie klassische Badebekleidung. Ihre Anwältin argumentierte zudem, dass bedeckende Swimwear sogar weniger Haare und Hautpartikel ins Wasser gelangen lasse.
Fall löst Debatte über Toleranz und Hausrecht aus
Der Fall sorgt mittlerweile weit über Salzburg hinaus für Aufmerksamkeit. In sozialen Netzwerken wird intensiv diskutiert, ob Hotels selbst entscheiden dürfen, welche Badebekleidung erlaubt ist, oder ob solche Verbote religiöse und kulturelle Diskriminierung darstellen.
Während einige Nutzer das Hausrecht des Hotels verteidigen, sehen andere darin ein problematisches Signal gegenüber muslimischen Frauen und moderner Modest Fashion.
Nachfrage nach Modest Swimwear wächst weltweit
Unabhängig von politischen Diskussionen wächst der Markt für Modest Fashion und moderne Swimwear seit Jahren kontinuierlich. Viele Frauen entscheiden sich heute bewusst für bedeckende Badebekleidung – aus religiösen, kulturellen oder persönlichen Gründen.
Marken wie Bae Modest bieten inzwischen moderne Burkinis und stilvolle Modest-Swimwear an, die Komfort, Funktionalität und zeitgemäßes Design kombinieren.
Gerichtsurteil steht noch aus
Die Bezirkshauptmannschaft hatte gegen die Hotelbetreiber bereits Strafen verhängt. Das Hotel legte jedoch Beschwerde ein, weshalb der Fall nun in zweiter Instanz vor dem Landesverwaltungsgericht Salzburg verhandelt wird. Eine Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet.